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Bestattungsarten und -fristen

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine so genannten „Friedhofspflicht“.
Diese Vorschrift besagt, dass entweder der Sarg, die Urne oder die Kremationsasche auf einem privaten, kommunalen oder konfessionellen Friedhof beigesetzt bzw. darauf verstreut werden muss.
Alternativ kann dies auch in extra ausgewiesenen Naturwäldern (z.B. Friedwälder oder Ruheforste) geschehen.
Eine andere Alternative zur Beisetzung der Urne auf dem Land ist die Beisetzung auf See, die so genannte „Seebestattung“.
In vielen anderen Ländern besteht die Friedhofspflicht nicht mehr, dort können Sie aus einem vielfältigen Angebot alternativer Bestattungsarten wählen.

Fristen

Bestimmte Fristen, die für eine Bestattung eingehalten werden müssen, variieren von Bundesland zu Bundesland.

Für Nordrhein-Westfalen gilt:
Bestattungen dürfen erst durchgeführt werden, wenn vom Standesamt der Sterbefall bescheinigt wurde (Sterbeurkunden werden ausgestellt) - frühestens jedoch 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach dem Todeszeitpunkt bei Erdbestattungen.
Eine Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen stattgefunden haben, die Beisetzung der Asche innerhalb von sechs Wochen nach Todeszeitpunkt.

In Moers können Sie selbst frei entscheiden, auf welchem Friedhof innerhalb des Stadtgebietes die Beisetzung stattfinden soll. Sie sind an keine Stadtbezirke gebunden.
Der Vertrag wird in Moers für 25 Jahre geschlossen (Ruhefrist).

In den angrenzenden Städten / Gemeinden sieht es ähnlich aus, so gilt z.B. auf den Duisburger Friedhöfen eine Ruhefrist von 20 Jahren.

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.