Bestattungsarten und -fristen
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine so genannten „Friedhofspflicht“.
Diese Vorschrift besagt, dass entweder der Sarg, die Urne oder die Kremationsasche auf einem privaten, kommunalen oder konfessionellen Friedhof beigesetzt bzw. darauf verstreut werden muss.
Alternativ kann dies auch in extra ausgewiesenen Naturwäldern (z.B. Friedwälder oder Ruheforste) geschehen.
Eine andere Alternative zur Beisetzung der Urne auf dem Land ist die Beisetzung auf See, die so genannte „Seebestattung“.
In vielen anderen Ländern besteht die Friedhofspflicht nicht mehr, dort können Sie aus einem vielfältigen Angebot alternativer Bestattungsarten wählen.