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Finanzierungsmöglichkeiten

Der nächste Schritt nach dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge mit dem Bestatter kann die finanzielle Abwicklung sein.

Seit dem Wegfall des staatlichen Sterbegeldes zum 01.01.2004, welches über die Krankenkassen ausgezahlt wurden, gibt es für Angehörige keine finanzielle Unterstützung mehr.

Treuhandvertrag / Treuhandkonto

Ihr Geld ist sicher angelegt und vor einer Pfändung, einer eventuellen Insolvenz der Bestatters oder einem Eigentümerwechsel des Bestattungsunternehmens geschützt.
Der Treuhandvertrag regelt die "rechtssichere Verwaltung" des für die Bestattungs¬vorsorge eingezahlten Betrages bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bestatter das Geld für die Durchführung der Bestattung erhält.
Den Treuhandvertrag schließen Sie direkt bei Ihrem Bestatter ab, die Eröffnung und Einrichtung des Treuhandkontos übernimmt dann der Bestatter für Sie. Die vereinbarte Summe zahlen Sie - meist als Einmalzahlung - direkt auf das Treuhandkonto. Bei einigen Treuhandgesellschaften fallen Verwaltungskosten an.
Das Treuhandvermögen wird nach Ihrem Tod inkl. angefallener Zinsen an den Bestatter ausgezahlt.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung schließen Sie unabhängig von Ihrem Bestatter bei einer Versicherungsgesellschaft ab.
Hier gibt es zwei Varianten:

Monatliche Ratenzahlung:

Sie zahlen einen kleinen Beitrag in monatlichen Raten auf ein Versicherungskonto einzahlen. Diese Raten werden anhand der abgeschlossenen Versicherungssumme (Auszahlungsbetrag), Abschlussalter und Gesundheitszustand ermittelt.
Meist zahlt die Versicherung bei Tod erst nach Zugehörigkeit von zwei bis drei Jahren, die Auszahlung kann aufgrund von Zinsschwankungen variieren.

Sterbegeldversicherung online beantragen

Einmalzahlung:

Eine andere Möglichkeit ist eine Einmalzahlung. Hierbei stehen Substanzschutz, Renditesicherheit und die Einlagensicherheit an erster Stelle.
Angelegt werden können bis zu einem Alter von 80 Jahren bis zu 25.000 Euro.

Durch Eintragung des Bestatters als Begünstigten mit unwiderruflichem Bezugsrecht treten Sie die Versicherungssumme an den Bestatter ab, somit erhält dieser nach Ihrem Tod den eingezahlten Betrag, ohne Erbe und Testamentseröffnung. Die Bezahlung Ihrer Beisetzung ist somit geregelt.
Überschüssiges Geld wird selbstverständlich nach Rechnungserstellung an den Auftraggeber überwiesen.

Sowohl die Einmalzahlung in die Sterbegeldversicherung als auch die Einzahlung auf ein Treuhandkonto gelten als Schonvermögen und sind pfändungssicher im Rahmen der Rechtssprechung (sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes), solange der eingezahlte Betrag angemessen ist.

Bitte beachten: Sterbe-geld-versicherungen, bei denen im Erlebensfall eine Auszahlung erfolgt, zählen nicht zum Schonvermögen, da die Summe nach Auszahlung frei verwendet werden kann und nicht mehr zweckgebunden ist.

Bei Fragen einfach anrufen oder eine E-Mail senden